Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Rothbucher Systeme und der Rothbucher Systems GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern.
Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben schriftlich der Geltung zugestimmt.

1.2. Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle, auch künftigen, Verkaufsgeschäfte mit dem Kunden.

1.3. Im Einzelfall schriftlich getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden sind gegenüber diesen Verkaufsbedingungen vorrangig.

2. Angebot, Vorbehalte und Vertragsinhalt

2.1. Unsere Angebote sind bis zum Tag der Lieferung freibleibend, insbesondere im Hinblick auf unsere Selbstbelieferung und den Preisangaben in den Verkaufsunterlagen aufgrund seit Vertragsschluss erhöhter Lieferantenpreise.

2.2. Für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben Preisänderungen wegen gestiegener Lohn-, Material- und Versandkosten vorbehalten. Ausgenommen hiervon sind Pauschalpreisvereinbarungen.

2.3. Der Vertragsinhalt wird ausschließlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt, soweit der Kunde dieser nicht unverzüglich schriftlich widersprochen hat.

3. Überlassene Unterlagen und Urheberrechte

3.1. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden auch in elektronischer Form überlassenen Unterlagen, insbesondere Kalkulationen, Zeichnungen, Muster, Dateien, behalten wir uns die uneingeschränkten Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere schriftliche Zustimmung.

3.2. Der Kunde darf keine Maßnahmen ergreifen oder durch Dritte ergreifen lassen, die die Rechte am geistigen Eigentum, die wir im Zusammenhang mit den Waren nutzen, gefährden könnten. Insbesondere dürfen Marken oder sonstige Unterscheidungsmerkmale, die an unseren Waren aufgedruckt oder angebracht sind, vom Kunden weder verdeckt noch verändert oder entfernt werden.

4. Preise und Zahlung

4.1. Unsere Preise gelten ab Werk zuzüglich Versandkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro.

Lieferungen ins Ausland nur gegen Vorauskasse. Im EU-Staaten mit UID-Nr. umsatzsteuerfrei.

4.2. Die Zahlung des Kaufpreises hat innerhalb von 20 Tagen nach Lieferung auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur nach schriftlicher Vereinbarung zulässig.

5. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung

5.1. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5.2. Das Recht des Kunden zur Aufrechnung wird auf rechtskräftig festgestellte oder unstreitige Gegenansprüche beschränkt.

6. Lieferzeit und Annahmeverzug

6.1. Liefertermine und/oder Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

6.2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er im Zusammenhang mit der Lieferung eine Mitwirkungspflicht geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über.

6.3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er im Zusammenhang mit der Lieferung eine Mitwirkungspflicht trägt er den uns dadurch entstehenden Schaden. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

7. Gefahrübergang bei Versendungskauf

Wird die Kaufsache auf Wunsch des Kunden versandt, so geht mit der Auslieferung an den
Beförderer die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der
Kaufsache auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt.

8. Eigentumsvorbehalt, Verarbeitung und Inkasso

8.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache nach Kündigung des Vertrages zurückzunehmen.

8.2. Der Kunde ist, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden zum Neuwert zu versichern.

8.3. Sind, solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchzuführen, hat der Kunde diese auf eigene Kosten unverzüglich zu veranlassen.

8.4. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Kaufsache gepfändet wird oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Vollstreckungsabwehr zu erstatten, haftet uns der Kunde für diese Kosten.

8.5. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im üblichen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber seinem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe unserer Forderung ab. Diese Abtretung ist unabhängig davon, ob der Kunde die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft hat.

8.6. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen an uns aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, damit nicht in Zahlungsverzug gerät oder gegen ihn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird oder er sonst seine Zahlungen einstellt.

8.7. Im Falle der Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden setzt sich sein Anwartschaftsrecht an der veränderten Kaufsache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, fremden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes zum Zeitpunkt der Verarbeitung unserer Kaufsache zu den fremden, mitverarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Miteigentum für uns verwahrt.

8.8. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt dieser auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

8.9. Wir werden die übertragenen Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freigeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

9. Mängelrechte, Verjährung, Haftung und Rückgriff

9.1. Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen nach § 377 HGB vollständig nachgekommen ist.

9.2. Mängelrechte des Kunden sind zunächst auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt ist der Kunde zur Minderung oder zum Rücktritt berechtigt. Eine Rücksendung der Kaufsache ist zuvor mit uns abzustimmen.

9.3. Mängelrechte verjähren 12 Monate nach Lieferung der Kaufsache.

9.4. Für Schadensersatzansprüche gegen uns bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

9.5. Werden vom Kunden oder Dritten Arbeiten oder Änderungen an der Kaufsache zur Mängelbeseitigung vorgenommen, so erlöschen eventuelle Mängelrechte des Kunden.

9.6. Ansprüche des Kunden wegen seiner, zum Zweck der Nacherfüllung gegenüber seinem Abnehmer erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind beschränkt auf solche, die am Ort seiner Niederlassung entstehen.

9.7. Rückgriffsforderungen des Kunden gegen uns sind auf die gesetzlichen Ansprüche beschränkt. Der Umfang eines Rückgriffsanspruches richtet sich nach Ziff.9.6.

10. Datenschutz

Im Rahmen der Geschäftsbeziehung werden die personenbezogenen Daten des Kunden entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben behandelt. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, die unter https://meterriss.de/datenschutz.html abrufbar ist.

11. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

11.2. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz

11.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Landgericht Traunstein

12. Schriftform und salvatorische Klausel

12.1. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

12.2. Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Klauseln berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.

Stand 01/2022

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